Gruppe V-p
offizielle Definition:
Plattenepithelkarzinom
Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.
offizielle Definition: Malignome
Auch die Gruppe V der neuen Nomenklatur entspricht der Gruppe V der alten Nomenklatur. Hier finden sich nur die Suffixe wieder,
die die Herkunft der Malignome auf einen Blick sichtbar machen sollen.
offizielle Definition:
Plattenepithelkarzinom
Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.
offizielle Definition:
Endozervikales Adenokarzinom
Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.
offizielle Definition:
Endometriales Adenokarzinom
Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.
offizielle Definition:
andere Malignome, auch unklaren Ursprungs
Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.