Gruppe V – Allgemeines

offizielle Definition: Malignome

Auch die Gruppe V der neuen Nomenklatur entspricht der Gruppe V der alten Nomenklatur. Hier finden sich nur die Suffixe wieder,
die die Herkunft der Malignome auf einen Blick sichtbar machen sollen.

Gruppe V-p

offizielle Definition:
Plattenepithelkarzinom

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.

Gruppe V-g

offizielle Definition:
Endozervikales Adenokarzinom

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.

Gruppe V-e

offizielle Definition:
Endometriales Adenokarzinom

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.

Gruppe V-e

offizielle Definition:
andere Malignome, auch unklaren Ursprungs

Konsequenz:
Weiterführende Diagnostik mit Histologie und anschließender Therapie.