Neue Krebsvorsorge: Leistungen und Vergütung

Die Änderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) und der neuen Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) zum 01.01.2020 bedingen Änderungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Besonderheiten

Die klinische Untersuchung ohne Abstrich für Zytologie besteht unter anderer Gebührenordnungsposition (GOP) im EBM fort. Die bis einchließlich Q IV/2019 gültige GOP 01730 wurde ersetzt durch die GOP 01760. 1 Entsprechend der Untersuchungsgewohnheiten kann für die Abstrich-Entnahme von der Portio-Oberfläche im Rahmen der Empfängnisregelung die Ziffer GOP 01825 angewandt werden. 2

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Welche Leistungen wurden neu definiert?

Das Kapitel 1.7.3 zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen wurde im Einheitlichen Bewertungsmaßstab neu strukturiert. Ausschlaggebend sind die in der Tabelle aufgeführten Gebührenordnungspositionen für Gynäkologen.

Frauen ab 35 Jahren haben alle drei Jahre einen Anspruch auf ein Ko-Testing (GOP 01761) und in den beiden dazwischenliegenden Jahren auf eine klinische Untersuchung (GOP 01760).

Vergütung

Generell erfolgt die Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, jedoch mit der Einschränkung, dass die GOP 01760, 01764, 01765 zunächst für die nächsten fünf Jahre extra-budgetär finanziert sind.

Überweisungsscheine

Gynäkologen können nach wie vor im Rahmen des neuen Screenings das Muster 39 zur Auftragsüberweisung an den Zytologen verwenden. Allerdings gibt es Änderungen, die seit dem 01.01.2020 beachtet werden müssen:

  • Der Überweisungsschein zur präventiven zytologischen Untersuchung, der bislang die Seite 1 bildete, sowie die Angaben zu rektalen Untersuchungen und zum Blutdruck entfallen.
  • Die anamnestischen Daten wurden um Informationen zum Test auf HPV und zur HPV-Impfung ergänzt.

Das Muster 6 dient zur Überweisung der Kolposkopie unter der Angabe einer präventiven Leistung. Wie gewohnt stellt Ihnen die zuständige Kassenärztliche Vereinigung das aktuelle Formular zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren amedes-Außendienstmitarbeiter.

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1 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL), in Kraft getreten am 18.04.2019
2 Beschluss des Bewertungsausschusses nach §87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 455. Sitzung am 11. Dezember 2019
3 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme oKFE-Richtlinie / oKFE-RL, in Kraft getreten am 01.07.2019