Gruppe I

offizielle Definition: unauffällige bzw. unverdächtige Befunde

Die Befunde der Gruppe I in der neuen Nomenklatur entsprechen der Gruppe I und II in der alten Nomenklatur.
Eine vorgezogene Kontrolle ist nicht nötig. Die Gruppe I der neuen Nomenklatur umfassen ca. 97 % aller Befunde!

Konsequenz

Keine. Übliche Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge nach einem Jahr.

Korrelat im Bethesda-System

NILM (Negative for intraepithelial lesion or malignancy)